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VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Das Unternehmen Alpmetal & CO, d.o.o., Selca (Alpmetal & CO) verpflichtet sich in allen Aspekten seiner Geschäftstätigkeit zu ethischem und verantwortungsvollem Verhalten. Alpmetal & CO verpflichtet sich, die höchsten Standards in Bezug auf Unternehmens- und Umweltverantwortung und ethische Verhaltensweisen zu erfüllen. Die Lieferanten von Alpmetal & CO haben sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die Arbeitnehmer mit Würde und Respekt zu behandeln, ehrlich und ethisch zu handeln und umweltbewusste Praktiken anzuwenden, unabhängig davon, wo sie Produkte herstellen oder Dienstleistungen für Alpmetal & CO erbringen.

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) soll die ethischen Ziele und Verhaltensweisen aller Alpmetal & CO-Lieferanten weltweit, die für alle ihre Mitarbeiter gelten, mit den Standards des Verhaltenskodex für Lieferanten abstimmen. Die Gesellschaft Alpmetal & CO erwartet von jedem Lieferanten, dass er bei allen Geschäften mit dem Unternehmen Alpmetal & CO die nachstehend beschriebenen Grundsätze oder vergleichbare Bestimmungen seines Verhaltenskodex einhält. Nachhaltigkeit ist einer der Grundwerte des Unternehmens Alpmetal & CO. Eine der wichtigsten Richtlinien dieses Lieferantenkodex besteht darin, sicherzustellen, dass unsere Lieferanten unsere nachhaltigen Werte verstehen und in Übereinstimmung damit handeln. Wir ermutigen unsere Lieferanten, sich kontinuierlich zu bemühen, Grundsätze für die Entwicklung von Nachhaltigkeit, wie diesen Lieferantenkodex, in ihren eigenen Betrieben und in ihren Lieferketten einzuführen.

Der Lieferantenkodex gilt für alle Lieferanten des Unternehmens Alpmetal & CO, einschließlich Lieferanten von Rohstoffen und Ausrüstungen, Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, Subunternehmer, Berater und Vertreter.

Einhaltung von Vorschriften

Die Lieferanten müssen bei ihrer Geschäftstätigkeit alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen aller Behörden befolgen.

Menschenrechte/Beschäftigungspraktiken/Gesundheit und Sicherheit

Das Unternehmen Alpmetal & CO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie den Schutz der Menschenrechte unterstützen und respektieren sowie sicherstellen, dass sie nicht an der Verletzung der Menschenrechte beteiligt sind. Außerdem erwartet das Unternehmen Alpmetal & CO von seinen Lieferanten, dass sie allgemein akzeptierte Beschäftigungspraktiken befolgen und sich vorrangig auf Gesundheit und Sicherheit konzentrieren.

Alpmetal & CO verlangt Folgendes:

  • Lieferanten dürfen niemanden beschäftigen, der das gesetzliche Arbeitsalter nicht erreichte.
  • Lieferanten dürfen in ihren Räumlichkeiten oder in ihrer Lieferkette den Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel nicht zulassen.
  • Lieferanten haben ein Arbeitsumfeld ohne Belästigung (sexuelle, verbale und physische) oder Verhaltensweisen zu gewährleisten, die ein beleidigendes, feindliches oder einschüchterndes Umfeld schaffen.
  • Lieferanten dürfen ihre bestehenden oder potenziellen Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Alter, Geschlecht (einschließlich Geschlechtsidentität und -ausdruck), sexueller Orientierung, Behinderung, uniformierte Dienste, Veteranenstatus oder anderer gesetzlich, durch Verordnungen oder Vorschriften geschützter Merkmale, diskriminieren.
  • Die Lieferanten müssen sich bemühen, ein sicheres Arbeitsumfeld gemäß allen geltenden Vorschriften oder, sofern keine geltenden Vorschriften bestehen, gemäß den branchenüblichen bewährten Praktiken zu gewährleisten. Lieferanten haben Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten während der Arbeit zu verringern.
  • Lieferanten haben die Rechte der Vereinigungsfreiheit und der gemeinsamen Verhandlung gemäß den geltenden Vorschriften anzuerkennen.
  • Die Lieferanten haben alle geltenden Arbeitsgesetze einzuhalten, einschließlich Vorschriften zu Löhnen, Überstunden, Urlaub, Abwesenheit von der Arbeit, Behinderung, Höchstarbeitszeit und dem gesetzlichen Recht auf Arbeit.

Umwelt

Für Alpmetal & CO ist das Umweltbewusstsein ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsphilosophie. Alpmetal & CO erkennt, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eine gute Geschäftspraxis ist, die Ressourcen und Arbeitnehmer, Kunden und die breite Öffentlichkeit sowie die Umwelt schützt.

Jedes verantwortungsbewusste Unternehmen muss potenzielle Umweltauswirkungen seiner täglichen Geschäftsentscheidungen berücksichtigen, einschließlich der Möglichkeiten, natürliche Ressourcen zu bewahren, sie zu reduzieren, Materialien zu recyceln und die Umweltverschmutzung zu bewältigen, um sauberere Luft und sauberes Wasser zu gewährleisten und den Umfang von Abfällen zu verringern. Alpmetal & CO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie alle geltenden Umweltvorschriften einhalten, und empfiehlt nachdrücklich, dass sie bei ihrer Tätigkeit nachhaltige Praktiken formen, um natürliche Ressourcen zu schonen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

Geschäftliche Integrität und Korruptionsprävention

In Übereinstimmung mit ethischen und moralischen Werten, Aufrichtigkeit und korrekter Tätigkeit, erwartet Alpmetal & CO von seinen Lieferanten Folgendes:

  • Einhaltung des Wettbewerbsrechts: Die Lieferanten haben in dem Land, in dem sie tätig sind, geltende wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vollständig einzuhalten.
  • Verhinderung von Bestechung/Korruption: ein Mitarbeiter von Alpmetal & CO oder ein im Auftrag von Alpmetal & CO handelnder Dritter darf in einem Land keine Zahlungen ausführen, anbieten oder versprechen oder Zahlungen an eine öffentliche oder private Person genehmigen, um der Gesellschaft Alpmetal & CO einen unangemessenen Vorteil zu verschaffen. Solche Zahlungen dürfen auch nicht akzeptiert oder gefördert werden. Lieferanten dürfen nicht an unangemessenen Zahlungen, Angeboten oder Anfragen des Personals von Alpmetal & CO teilnehmen. Angemessene nicht-monetäre Geschenke von symbolischem Wert sowie angemessene Essenseinladungen und Unterhaltung für legitime Geschäftszwecke sind akzeptabel, sofern sie nicht als Bestechung oder eine andere Form einer unangemessenen Anregung für den Empfänger dienen und nicht als solche angesehen werden können. Das Verschenken von Geldmitteln (einschließlich Bargeldäquivalenten wie Geschenkkarten, Aktien oder Anleihen) oder persönlichen Darlehen an Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO ist, unabhängig vom Wert, strengstens untersagt.
  • Interessenkonflikt: Die Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO haben stets im Einklang mit den Interessen von Alpmetal & CO zu handeln und Konflikte mit persönlichen, geschäftlichen oder anderen Interessen zu vermeiden. Alpmetal & CO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie diese Anforderung unterstützen, indem sie der Gesellschaft Alpmetal & CO unverzüglich tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die in unserer Beziehung auftreten können, melden.
  • Vertraulichkeit: Lieferanten, die vertrauliche Informationen von Alpmetal & CO oder im Auftrag von Alpmetal & CO erhalten, haben diese Vertraulichkeit zu wahren und diese Informationen nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen Alpmetal & CO zu verwenden.
  • Schutz des geistigen Eigentums: Lieferanten haben das geistige Eigentum von Alpmetal & CO und anderen zu respektieren und zu schützen.
  • Internationaler Handel: Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen Alpmetal & CO haben Lieferanten das Unternehmen Alpmetal & CO in Übereinstimmung mit allen geltenden Handelsbestimmungen zu unterstützen. Diese Handelsbestimmungen umfassen US-Anti-Boykott-Gesetze, US- und EU-Handelssanktionsgesetze, Export- und Importkontrollgesetze sowie Gesetze zur Sicherheit in der Lieferkette.
  • Datenschutz: Lieferanten haben Datenschutzrechte zu respektieren und die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
  • Herkunftsverfolgung: Lieferanten müssen in der Lage sein, potenzielle Quellen ursprünglicher Herkunft im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen, die sie Alpmetal & CO anbieten, offenzulegen. Auf Anforderung des Unternehmens Alpmetal & CO haben Lieferanten die Rückverfolgbarkeit bis zur ursprünglichen Quelle zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt beispielsweise für umstrittene Mineralstoffe und eingeschränkte Chemikalien. Alpmetal & CO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie das Unternehmen Alpmetal & CO benachrichtigen, wenn ihre Produkte umstrittene Mineralstoffe gemäß US-amerikanischem Recht und EU-Richtlinien zu umstrittenen Mineralstoffen und Vorschriften zu gefährlichen Stoffen enthalten.
  • Finanzielle Kontrolle: Die Lieferanten haben eine strenge finanzielle Kontrolle zu erhalten und vollständige und genaue Aufzeichnungen über Vorgänge und Transaktionen zu führen, an denen Alpmetal & CO beteiligt ist, und dies in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien und Gesetzen zur Datenspeicherung. Jede Teilnahme an Geldwäsche oder der Finanzierung von Terroristen oder kriminellen Aktivitäten ist strengstens untersagt.

Kontinuierliche Verbesserung

Das Streben nach Exzellenz und kontinuierlicher Verbesserung ist ein wichtiger Faktor der Geschäftstätigkeit des Unternehmens Alpmetal & CO. Alpmetal & CO ermutigt seine Lieferanten und empfiehlt ihnen Folgendes:

  • kontinuierliche Verbesserung ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verbesserung der Qualität, Kostensenkung und zur Minderung der Umweltauswirkungen von Produkten;
  • genaue Aufzeichnungen über ihre Lieferkette führen;
  • Ermittlung, Festlegung von Zielen und Umsetzung von Aktionsplänen zur Verringerung der Umweltauswirkungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie, Treibhausgasemissionen, Abfall und Verpackung;
  • sich zu bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu verringern, die Nachhaltigkeit kontinuierlich zu verbessern und die Ziele des Nachhaltigkeitsprogramms des Unternehmens Alpmetal & CO zu unterstützen;
  • Rohstoffe aus nachhaltigen Quellen zu gewinnen, sofern das den Anforderungen der Produktionsprozesse des Unternehmens Alpmetal & CO entspricht.

Verantwortung und Konformität

Alpmetal & CO empfiehlt seinen Lieferanten, geeignete Maßnahmen, Managementsysteme, Verfahren und Personal zu implementieren, um die Erwartungen dieses Lieferantenkodex zu erfüllen. Alpmetal & CO erwartet von seinen Lieferanten, dass sie ihre Mitarbeiter effektiv über die Standards informieren, die die Lieferanten erfüllen sollen, sowie über relevante Gesetze, Vorschriften und Schutzmaßnahmen.

Das Unternehmen Alpmetal & CO behält sich das Recht vor, für Lieferanten (oder gleichwertige Bestimmungen des Verhaltenskodex für Lieferanten) einen Nachweis über die Kodex-Einhaltung zu verlangen. Falls der Lieferant unstimmig handelt, behält sich das Unternehmen Alpmetal & CO das Recht vor, Unstimmigkeiten mit den Lieferanten zu prüfen und vom Lieferanten zu verlangen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Übereinstimmung zu treffen.


Es ist uns wichtig, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in unserer Lieferkette sicherzustellen. Lieferanten sind Teil unserer Lieferkette, daher erwarten wir, dass sie gemäß dem Verhaltenskodex für Lieferanten agieren.

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