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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft ALPMETAL & CO, d.o.o., Selca (nachfolgend: Auftraggeber) und Dritten (nachfolgend: Lieferant). Der Auftraggeber bestellt und kauft folglich Waren oder Dienstleistungen vom Lieferanten. Die Bedingungen gelten für alle Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten, sofern der Auftraggeber und der Lieferant für bestimmte Fälle schriftlich nichts anderes vereinbaren. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Auftrages und für den Auftraggeber als auch für den Lieferanten verbindlich.

Die Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind für den Auftraggeber nicht bindend, auch wenn sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich abgelehnt wurden. Alle Bestimmungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Keine andere Handlung des Auftraggebers (z. B. Übernahme von Waren oder Zahlung) gilt als Zustimmung zu deren Verwendung.

Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten bis auf Widerruf.

2. Bestellung und Vereinbarungsgegenstand

In der erteilten individuellen schriftlichen Bestellung gibt der Auftraggeber die Waren an, die Gegenstand der Bestellung sind, die Lieferzeit und gegebenenfalls den spezifischen Verwendungszweck. Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich abzulehnen, andernfalls gilt die Bestellung als angenommen und bestätigt.

Der Lieferant hat auf allen Unterlagen die Referenznummer der Bestellung des Auftraggebers, die Zolltarifnummer und den Ursprung der Waren anzugeben. Den Auftraggeber verpflichtet die Bestellung nicht, falls der Lieferant Änderungen an der Bestellungsbestätigung vornahm, die vom Auftraggeber nicht schriftlich genehmigt wurden.

Der Lieferumfang des Lieferanten umfasst Produktion, Montage, Prüfung, Lieferung an den vereinbarten Lieferort und andere Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen Bestellungserfüllung. Der Lieferumfang ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber umfasst auch Unterlagen zu Herkunft, Herstellung, Materialzusammensetzung, Zertifikaten, Erklärungen, wo und wann immer diese zur Prüfung der Waren und zur Prüfung der Konformität der Waren mit den gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind.

3. Preis, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Preis fest vereinbart. Einseitige Preisänderungen sind nicht zulässig. Der Preis ist ohne Mehrwertsteuer, beinhaltet jedoch alle Kosten für die Manipulation mit Waren, Verpackung und Lagerung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 60 Tage nach Lieferung.

Die Rechnung hat alle Daten des Auftraggebers und des Lieferanten zu enthalten: aktuelle Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Kontonummer, Bestellungsnummer, Datum des Warenversands oder der erbrachten Dienstleistung, Name der Ware bzw. der Dienstleistung, Menge, Preis, Zahlungswährung und Parität.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn die Bank des Auftraggebers die Zahlungsanweisung ausführt, unabhängig davon, ob die Zahlung auf dem Konto des Lieferanten eingegangen sind.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Forderungen des Lieferanten mit etwaigen Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber dem Auftraggeber aufzurechnen, und hat das Recht, diese Beträge bis zum Ablauf der Aufrechnungsbedingungen einzubehalten.

4. Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen und Lieferzeit

Der Lieferant liefert die Ware gemäß den Bestimmungen von Incoterms 2020, sofern nicht anders vereinbart.

Der Lieferant hat die Waren bzw. die Dienstleistung gemäß dem Vertrag bzw. der Bestellung des Auftraggebers zu erbringen. Von der Bestellung abweichende Lieferungen sind vom Auftraggeber vorab schriftlich zu genehmigen. Wird der Vertragsgegenstand nicht innerhalb der Lieferzeit geliefert, haben sich der Lieferant und der Auftraggeber schriftlich auf eine verlängerte Lieferzeit zu einigen, die für den Auftraggeber noch akzeptabel ist. Falls der Lieferant auch nach der verlängerten Lieferzeit keine Lieferung gewährleisten kann, hat der Auftraggeber das Recht, die Bestellung schriftlich zu kündigen.

Der Lieferschein und etwaige in der Bestellung angegebenen Unterlagen (technische Anweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Qualitätszertifikate usw.) sind jeder Sendung oder Rechnung beizulegen. Jeder Lieferschein hat Angaben zur Bestellnummer, genaue Beschreibung der Ware bzw. der Dienstleistung, Menge, Gewicht und Zahl der Verpackungseinheiten (Paletten, Kisten, Kartonverpackungen) zu enthalten. Ist der Lieferschein nicht beigefügt, ist der Auftraggeber erst nach Lieferung der erforderlichen Unterlagen zur Abnahme verpflichtet.

Bei verspäteter Lieferung an den Auftraggeber oder bei entstandenen Kosten ist der Auftraggeber berechtigt, dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Abnahme, Reklamationen und Gewährleistung

Reklamationen werden nach der 8D-Methode gelöst. Der Lieferant ist verantwortlich, jeder Sendung ein Qualitätszertifikat der Ware beizufügen. Der Lieferant ist verpflichtet, die fehlerhafte Ware zu reparieren oder zu ersetzen (nach Wahl des Auftraggebers). Alle mit dem Austausch der Ware und den daraus resultierenden Produktionsverzögerungen verbundenen Kosten trägt der Lieferant.

Im Falle einer fehlerhaften Lieferung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, einen Teil oder alle Zahlungen bis zur endgültigen Reklamationslösung zurückzuhalten.

6. Qualität

Gelieferte Waren bzw. Dienstleistungen müssen den Vertragsanforderungen und den relevanten Spezifikationen, Zeichnungen und Standarden entsprechen. Ohne schriftliche Bestätigung des Auftraggebers ist keine Änderung zulässig. Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Lieferant verpflichtet, alle Unterlagen zur Qualität der gelieferten Ware bzw. Dienstleistungen zu übermitteln.

6.1 Gefährliche Stoffe

Der Lieferant stellt sicher, dass die gelieferte Ware allen in der EU und in Slowenien geltenden Vorschriften im Bereich Umwelt- und Gesundheitsschutz entspricht.

7. Verpackung und Transport

Der Lieferant hat die Ware gemäß den üblichen Geschäftspraktiken oder gemäß den Anweisungen des Auftraggebers zu versenden. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust von Waren während des Transports liegt ausschließlich beim Lieferanten.

8. An den Lieferanten übergebene Waren

Materialien, Verpackungen, Schablonen und Werkzeuge, die der Auftraggeber dem Lieferanten zur Erfüllung der Bestellung zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Lieferant darf sie nicht für andere Zwecke oder für einen anderen Auftraggeber verwenden, sondern hat sie gemäß den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. Bei Lieferung der Waren oder Dienstleistungen hat der Lieferant auch den Rest des zum Zeitpunkt der Bestellung erhaltenen Materials, der Verpackung, der Schablonen und der Werkzeuge zurückzusenden. Falls der Lieferant diese nicht zurücksendet oder die zurückgegebenen Artikel beschädigt sind, haftet er für den entstandenen Schaden.

9. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Lieferant ist verpflichtet, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, Daten und technischen Unterlagen als Geschäftsgeheimnis zu schützen und verpflichtet sich, diese Informationen nicht an Dritte weiterzuleiten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers 10 Jahre nach Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit zu schützen. Der Lieferant haftet für die unbefugte Weitergabe dieser Informationen nach den zivilrechtlichen Vorschriften.

10. Andere Bestimmungen

Alle etwaigen Streitigkeiten aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis werden durch Vereinbarung der Vertragsparteien geregelt. Falls die Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist für die Beilegung der Streitigkeit das Kreisgericht in Kranj zuständig.

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Selca 86, 4227 Selca

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